Freitag, 1. Juli 2016


KANN MAN AUS EINER KURZEN EXISTENZ
DAS RECHT EWIG ZU LEBEN ABLEITEN?
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3 Kommentare:

  1. Keinesfalls. Ein Recht darauf kann es nicht geben. Vor welchem Gericht wollte man es auch einklagen? Wenn aber das, was wir "unsere Existenz" (unser Sein) nennen, nur eine temporäre Daseinsform ist, und wir mit dem, was wir "Tod" nennen, in eine andere Form des Seins wechseln, dann ist der Gedanke daran zumindest naheliegend. Die Verifizierung/Falsifizierung wird NACH dem Wechsel vorgenommen. Leider!

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    1. ...ich bin mit der formulierung „ewig leben“ unzufrieden, besser hätte es „endloses leben“ getroffen. schließlich haben wir kein bewustsein von vor unserer schöpfung...

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